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Steuerberatung Berlin
Steuerberatung Berlin
Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten.
Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.
§1 StBerG legt den Bereich der steuerlichen Angelegenheiten fest.
Nach §3 StBerG ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. Die Beratung kann auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden.
Für Privatpersonen gibt es alternativ zur Steuerberatung auch die Lohnsteuerberatung, meist von so genannten Lohnsteuerhilfe Vereinen durchgeführt.
Steuerberater Berlin
Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen Hilfestellungen leistet. Die Berechtigung zur Berufsausübung ist an Voraussetzungen gebunden.
Im Detail sind die folgenden Aufgaben für einen Steuerberater vorgesehen:
- Führung der Buchhaltung für gewerbliche Mandanten
- Erstellung von Jahresabschlüssen für bilanzierende Mandanten
- Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für nichtbilanzierende
- Führung der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber
Mandanten
- Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich
- Beratungsleistungen hinsichtlich
-
- Steuergestaltung und -vermeidung
- unternehmerischer und betriebswirtschaftliche Fragen
- des betrieblichen Rechnungswesen und des internen Kontrollsystems
- Existenzgründungsfragen und bei Sanierungsfällen
- Vertretung vor Finanzbehörden
- Sonstige Beratung und Vertretung (insbesondere hinsichtlich Sozialversicherungen)
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