Maschinen und Geräte die manuell, halbautomatisch oder vollautomatisch Produkte (Massengüter oder Stückgüter) verpacken um diese transportfähig zu machen bezeichnet man als Verpackungsmaschinen bzw. Verpackungsgeräte. Sie gehören zur Gruppe der
Verpackungstechnik.
Die Verpackungstechnik beinhaltet aber nicht nur die
Transportverpackungen, die das Produkt gegen alle erdenklichen Transportbelastungen schützen soll, sondern auch die
Umverpackungen oder die
Sichtverpackungen eines Produktes. Hier gilt der Grundsatz weniger ist mehr. Die Verpackung soll das Produkt aufwerten aber nicht viel kosten.
Die
Folienverpackung (z.B. für
Wurst oder
Käse) gibt dem Kunden die Möglichkeit das Produkt in der Verpackung zu sehen. Dem gegenüber steht die Verpackung in einer
Schachtel (z.B. für
Pralinen oder
Konsumgütern) wo die Verpackung dem Kunden zeigen soll was in der Packung steckt. Hier ist auf die
Drucktechnik zu verweisen. Aber auch Flaschen, Gläser, Büchsen oder andere Gefäße dienen als Verpackung und werden mit Hilfe von Maschinen befüllt, verschlossen und in Gebinden, Kisten oder Kartons für den Transport verpackt.
Durch die Rücknahmepflicht von Verpackungen durch den Hersteller, welche im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelt ist, wird schon beim Design der Verpackung an das spätere Recycling gedacht und bei der Herstellung berücksichtigt.
Beispiele für
Verpackungsmaschinen: Umreifungsmaschine, Klebebandmaschine, Kartonverschließmaschine, Palettenwickelmaschine, Pallettierer, Tiefziehverpackungsmaschinen, Schrumpfverpackungsmaschinen
Beispiele für
Verpackungsgeräte: Spanngeräte für Umreifungsbänder, Abrollgeräte für Handstretchfolien, Abroller für Paketklebeband