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Rechtsanwalt (Rechtsanwälte)
Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der aufgrund seiner Zulassung und Eintragung in das Berufsverzeichnis durch die jeweilige Bundesjustizverwaltung ein unabhängiges Organ der Rechtspflege darstellt. Er übt einen freien Beruf und kein Gewerbe aus und tritt als Beistand, Verteidiger,
Berater oder Bevollmächtigter in den verschiedenen Rechtsangelegenheiten auf. Seine Tätigkeit ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt.
Ein Rechtsanwalt kann sich frei seiner Wahl im räumlichen Geltungsbereich eines Gerichtsbezirkes in Deutschland niederlassen und seine
Kanzlei einrichten. In Zivilsachen darf ein Rechtsanwalt in der Regel nur an einem Gericht zugelassen und tätig sein; in Straf-, Arbeits- und Verwaltungssachen kann er an allen Gerichten in Deutschland auftreten. Eine häufige Art der gewählten Niederlassung ist der Zusammenschluss von mehreren Rechtsanwälten in einer Sozietät (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, G. d. b. R.), in jüngerer Zeit auch in der Form der Partnerschaftsgesellschaft oder der GmbH.
Der Rechtsanwalt wird in der Regel auf der Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrags für seinen Auftraggeber (Mandant) tätig. Er ist nicht verpflichtet, ein Mandat anzunehmen, muss aber die Ablehnung unverzüglich erklären. Im Gegensatz dazu ist der gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger grundsätzlich verpflichtet, die ihm angetragene Verteidigung zu übernehmen. Die Kündigung eines Mandats ist sowohl seitens des Mandanten als auch seitens des
Anwalts möglich. In bestimmten Fällen, z. B. wenn der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit bereits die Gegenpartei vertritt oder vertreten hat, darf der Rechtsanwalt nicht tätig werden.
Eine weitere Form der anwaltlichen Tätigkeit ist die des sogenannten Syndikusanwalts, der gegen feste Vergütung als ständiger Rechtsberater in einem Unternehmen tätig ist, seinen Dienstherrn aber nicht vor Gericht vertreten darf. Für seine Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt gesetzliche Mindestgebühren nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO), deren Höhe sich grundsätzlich nach dem Streitwert des Beratungsgegenstands richtet. Ein höheres Honorar kann schriftlich vereinbart werden, darf aber - zumindest in Deutschland - nicht vom Erfolg abhängig gemacht werden.
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